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Zuschüsse zur Familienerholung in Bayern

Bundesweite Individualzuschüsse

 

In acht unserer 16 Bundesländer können Familien noch Individualzuschüsse zum Urlaub in gemeinnützigen Familienferienstätten beantragen. Damit erhalten einkommensschwache Familien die Möglichkeit, Erholungsurlaub zu genießen, den sie sich sonst vielleicht nicht leisten könnten.

Die Zuschüsse müssen von den Familien innerhalb ihres Bundeslandes beantragt werden. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Da die Kosten für einen Ferienaufenthalt durch einen »Individualzuschuss« deutlich niedriger ausfallen, lohnt sich eine Erkundigung bei der zuständigen Stelle immer.

 

Detaillierte Informationen über Ansprechpartner/innen vor Ort, die Ihnen über die Antragsverfahren, die Einkommensgrenzen und die Höhe der Zuschüsse Auskunft geben können:
 

Informationen zum Antragsverfahren und Höhe der Zuschüsse

Zuschüsse zur Familienerholung im Bundesland Bayern

 

Zuständige Stellen und Antragsverfahren

 

Anträge zur Förderung von Familienerholung sollten immer online gestellt werden (siehe link online-Antrag Familienerholung). Falls dies - aus welchen Gründen auch immer - nicht möglich sein sollte oder Sie vor Probleme stellt, melden Sie sich bitte im Familienreferat. In Ausnahmefällen kann ein Antrag auch noch in Papierform gestellt werden. 

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das ZBFS.

 

Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Tel.: 0921-605-3688

(Mo-Do 9.00 bis 11.30 Uhr)
Kontakt: www.zbfs.bayern.de/kontakt


Bitte beachten Sie, dass der Antrag vor der Buchung (eine Reservierung ist zulässig) und bis spätestens 3 Wochen vor Antritt des Erholungsaufenthaltes gestellt sein sollte (nur im Ausnahmefall evt. auch kurzfristiger). 

 

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt unverzüglich nach Vorlage einer Bestätigung der Familienferienstätte bzw. des Trägers der Familienferienstätte über den Aufenthalt und die Teilnahme an einem Angebot der Eltern- und Familienbildung sowie der Rechnung. Die Auszahlung erfolgt auf das Konto der Familien.

 

Fragen zu Urlaubsangeboten und -zielen beantworten auch:

Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V.
Auf dem Kreuz 41
86152 Augsburg
Tel: 08 21 / 31 56 – 0


Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e. V.
Im City-Center

Königstr. 112 - 114

90762 Fürth
Tel: 09 51 / 86 04 – 4 41
E-Mail: claudia.suck@caritas-bamberg.de 

Fürth: claudia.banea@caritas-fuerth.de  


Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.
Residenzplatz 14
85072 Eichstätt
Tel: 0 84 21 / 50 - 9 01


Amt für Gemeindedienst in der Evang.-Luth. Kirche Bayern
Sperberstraße 70
90461 Nürnberg
Tel: 09 11 / 43 16 – 1 90 oder 1 91
E-Mail: familienerholung@afg-elkb.de

Diakonisches Werk der Evang.-Luth. Kirche Bayern
Pirckheimerstraße 6
90408 Nürnberg
Tel: 09 11 / 93 54 – 0


Caritasverband für die Diözese Regensburg e. V.
Von-der-Tann-Straße 7
93047 Regensburg
Tel: 09 41 / 50 21 – 0
E-Mail: info@caritas-regensburg.de



Bistum Passau
Domplatz 7
94032 Passau
Tel: 08 51 / 3 93 – 61 00
E-Mail: otto.penn@bistum-passau.de



Landkreis Würzburg, Frau C. Ruhe
Friesstr. 5
97070 Würzburg
Tel: 09 31 / 08003-5826
 

 

Weitere Zuschüsse

 

Groß- und Mehrlingsfamilien aus der Landeshauptstadt München (Stadtgebiet) können über den staatlichen Zuschuss hinaus von Seiten der Stadt München Zuschüsse für Ihren Familienurlaub erhalten. Informationen darüber erhalten Sie beim Familienreferat.

 

Groß- und Mehrlingsfamilien mit geringem Einkommen, welche im „Allgäuhaus“ in Wertach oder im "Ferienhaus Lambach" Ihren Urlaub verbringen wollen, können ebenfalls in den Genuss eines zusätzlichen Zuschusses kommen. Anfragen bitte an das Familienreferat.

Links

  • Infos zur Förderung von Familienerholung
  • online-Antrag Familienerholung
  • Verzeichnis Ferienstätten in Deutschland

Downloads

  • Zuschussinfo Familienerholung 2025
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