Für die vom Familienreferat angebotenen Bildungswochenenden ist die Beantragung von Zuschüssen zur Familienbildung möglich. Der staatliche Zuschuss deckt meist schon einen Großteil der Pensionskosten, so dass die Familien im Normalfall nur eine geringe Teilnahmegebühr zu tragen haben.
Zuschussberechtigt sind alle Familien, deren Familieneinkommen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Zuschüsse müssen von den Familien gesondert beantragt und das Familieneinkommen angegeben werden.
Aktuelle Informationen (Voraussetzungen, Antragstellung etc.) zur staatlichen Förderung von Eltern- und Familienbildung finden Sie unter nebenstehendem Link!
Eine Zuwendung ist ausgeschlossen, wenn das Wochenendseminar bereits vor Antragstellung gebucht wurde. Auch nach Antragstellung darf vor Erhalt des Zuwendungsbescheides nicht gebucht werden!