In acht unserer 16 Bundesländer können Familien noch Individualzuschüsse zum Urlaub in gemeinnützigen Familienferienstätten beantragen. Damit erhalten einkommensschwache Familien die Möglichkeit, Erholungsurlaub zu genießen, den sie sich sonst vielleicht nicht leisten könnten.
Die Zuschüsse müssen von den Familien innerhalb ihres Bundeslandes beantragt werden. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Da die Kosten für einen Ferienaufenthalt durch einen »Individualzuschuss« deutlich niedriger ausfallen, lohnt sich eine Erkundigung bei der zuständigen Stelle immer.
Detaillierte Informationen über Ansprechpartner/innen vor Ort, die Ihnen über die Antragsverfahren, die Einkommensgrenzen und die Höhe der Zuschüsse Auskunft geben können:
Informationen zum Antragsverfahren und Höhe der Zuschüsse
Zuständige Stellen und Antragsverfahren
Groß- und Mehrlingsfamilien aus Bayern können ihre Anträge über das Familienreferat stellen. Antragsformulare finden Sie im Bereich "downloads". Sie können den Antrag jedoch auch über die Internetseite des ZBFS online stellen (siehe link).
Alle weiteren bayerischen Familien stellen ihre Anträge bitte hier:
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Z-Team VI 5, Hegelstr. 2, 95447 Bayreuth
Tel.: 0921-605-3688
(Mo-Do 9.00 bis 11.30 Uhr)
Fax: 0921-605-3904
E-Mail: familienerholung.familienbildung@zbfs.bayern.de
Bitte beachten Sie, dass der Antrag vor der Buchung (eine Reservierung ist zulässig) und bis spätestens 3 Wochen vor Antritt des Erholungsaufenthaltes gestellt sein sollte (nur im Ausnahmefall evt. auch kurzfristiger).
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt unverzüglich nach Vorlage einer Bestätigung der Familienferienstätte bzw. des Trägers der Familienferienstätte über den Aufenthalt und die Teilnahme an einem Angebot der Eltern- und Familienbildung sowie der Rechnung. Die Auszahlung erfolgt auf das Konto der Familien.
Fragen zu Urlaubsangeboten und -zielen beantworten auch:
Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V.
-Fachgebiet Vorsorge/Rehabilitation-
Auf dem Kreuz 41
86152 Augsburg
Tel: 08 21 / 31 56 – 3 03
Fax: 08 21 / 31 56 – 2 88
E-Mail: kur@caritas-augsburg.de
Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e. V.
-Abteilung Familienhilfe-
Obere Königstraße 4 b
96052 Bamberg
Tel: 09 51 / 86 04 – 4 36
Fax: 09 51 / 86 04 – 3 34 36
E-Mail: claudia.suck@caritas-bamberg.de
Internet: www.familienerholung-bamberg.de
Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.
-Referat Kur und Erholung-
Residenzplatz 14
85072 Eichstätt
Tel: 0 84 21 / 50 - 9 66
Fax: 0 84 21 / 50 - 9 09
E-Mail: michaela.gobleder@caritas-eichstaett.de
Amt für Gemeindedienst in der Evang.-Luth. Kirche Bayern
-Familienerholung-
Sperberstraße 70
90461 Nürnberg
Tel: 09 11 / 43 16 – 1 91
Fax: 09 11 / 43 16 – 1 03
E-Mail: familienerholung@afg-elkb.de
Diakonisches Werk der Evang.-Luth. Kirche Bayern
Pirckheimerstraße 6
90408 Nürnberg
Tel: 09 11 / 93 54 – 4 37
Fax: 09 11 / 93 54 – 4 71
E-Mail: herberth@diakonie-bayern.de
Caritasverband für die Diözese Regensburg e. V.
-Erholungs- und Familienhilfe-
Von-der-Tann-Straße 7
93047 Regensburg
Tel: 09 41 / 50 21 – 1 26
Fax: 09 41 / 50 21 – 1 25
E-Mail: R.Bach@Caritas-Regensburg.de
Familienwerk der Diözese Passau
Domplatz 7
94032 Passau
Tel: 08 51 / 3 93 – 61 01
E-Mail: referat.ehe-familie@bistum-passau.de
Familienbund der Deutschen Katholiken in der Diözese Würzburg e. V.
Kürschnerhof 2
97070 Würzburg
Tel: 09 31 / 3 86 - 6 52 21
Fax: 09 31 / 3 86 - 6 52 29
E-Mail: fdk@bistum-wuerzburg.de
Weitere Zuschüsse
Groß- und Mehrlingsfamilien aus der Landeshauptstadt München (Stadtgebiet) können über den staatlichen Zuschuss hinaus von Seiten der Stadt München Zuschüsse für Ihren Familienurlaub erhalten. Informationen darüber erhalten Sie beim Familienreferat.
Groß- und Mehrlingsfamilien mit geringem Einkommen, welche im „Allgäuhaus“ in Wertach oder im "Ferienhaus Lambach" Ihren Urlaub verbringen wollen, können ebenfalls in den Genuss eines zusätzlichen Zuschusses kommen. Anfragen bitte an das Familienreferat.